An der Mitgliederversammlung 2024 wurde ein den heutigen Verhältnissen angepasstes Tourenreglement zur Genehmigung vorgelegt. Bis jetzt existierte nur eine Regelung vom 5. Mai 2014, das die Entschädigung an die Tourenleitenden festlegte. Dabei handelte es sich zur Hauptsache um Pauschalentschädigungen für Tagestouren. Diese Entschädigungsansätze berücksichtigten in keiner Weise die nicht unwesentlichen Reisekosten, inkl. Bergbahnen. Diese Praxis mit diesen Pauschalansätzen wurde immer wieder in Frage gestellt. Weiter stellen sich immer wieder Fragen zu den Rechten und Pflichten der Tourenleitenden und auch den Tourenteilnehmenden, sowie des Bergclubs als verantwortlicher Verein. Der Vorstand hat ein neues Tourenreglement für den Bergclub St.Gallen ausgearbeitet, wie es andere ähnliche Organisationen bereits seit langem anwenden. In diesem Reglement sollten nun alle Fragen rund ums Tourenwesen inklusive der Spesen der Tourenleitenden verbindlich geregelt sein. Das Tourenwesen ist ja die Haupttätigkeit des Vereins.
Wer hat den Jahresbeitrag für das Vereinsjahr 2024 noch nicht bezahlt?
Dem Programm liegt ein Einzahlungsschein bei, die Kassierin bittet Euch den Jahresbeitrag von CHF 50.- möglichst rasch und bargeldlos zu überweisen. Ehepaare bezahlen ebenfalls CHF 50.- Besten Dank. Falls Ihr unterdessen schon bezahlt habt bedanken wir uns ebenfalls herzlich. Unsere IBAN-Nr. lautet: CH93 0900 0000 9001 9397 4, PC-Konto Nr. 90-19397-4, lautend auf „Bergclub St. Gallen, Felicitas Egger, Peter-und-Paul-Strasse 44, 9010 St. Gallen |
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September 2024
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