Liebe Vereinsmitglieder An der Mitglieder-Versammlung wurde der Beteiligung an einer Solargenossenschaft zugestimmt. Der Bergclub St.Gallen engagiert sich damit für die wichtige Förderung der erneuerbaren Energie und für den Klimaschutz – und auch für unsere wunderbare Bergwelt. Freiwilliger Beitrag Der Vorstand hat ein eigenes Konto bei der acrevis Bank für die freiwilligen Beiträge der Mitglieder eingerichtet. Der Betrag nach eigenem Ermessen kann mit dem beiliegenden Einzahlungsschein eingezahlt werden. Der Vorstand wird anschliessend mit der eingegangenen Summe Anteilscheine bei der Genossenschaft Solar St.Gallen zu je CHF 1120 zeichnen. Die Anteilscheine werden verzinst und der Erlös kommt dem Bergclub zugute, ebenso der Endbetrag nach einer allfälligen Auflösung der Solargenossenschaft. Herzlichen Dank für eure Unterstützung Der Vorstand des Bergclubs St.Gallen ![]()
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An der Mitgliederversammlung 2024 wurde ein den heutigen Verhältnissen angepasstes Tourenreglement zur Genehmigung vorgelegt. Bis jetzt existierte nur eine Regelung vom 5. Mai 2014, das die Entschädigung an die Tourenleitenden festlegte. Dabei handelte es sich zur Hauptsache um Pauschalentschädigungen für Tagestouren. Diese Entschädigungsansätze berücksichtigten in keiner Weise die nicht unwesentlichen Reisekosten, inkl. Bergbahnen. Diese Praxis mit diesen Pauschalansätzen wurde immer wieder in Frage gestellt. Weiter stellen sich immer wieder Fragen zu den Rechten und Pflichten der Tourenleitenden und auch den Tourenteilnehmenden, sowie des Bergclubs als verantwortlicher Verein. Der Vorstand hat ein neues Tourenreglement für den Bergclub St.Gallen ausgearbeitet, wie es andere ähnliche Organisationen bereits seit langem anwenden. In diesem Reglement sollten nun alle Fragen rund ums Tourenwesen inklusive der Spesen der Tourenleitenden verbindlich geregelt sein. Das Tourenwesen ist ja die Haupttätigkeit des Vereins. ![]()
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Februar 2025
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