An der Mitgliederversammlung 2024 wurde ein den heutigen Verhältnissen angepasstes Tourenreglement zur Genehmigung vorgelegt. Bis jetzt existierte nur eine Regelung vom 5. Mai 2014, das die Entschädigung an die Tourenleitenden festlegte. Dabei handelte es sich zur Hauptsache um Pauschalentschädigungen für Tagestouren. Diese Entschädigungsansätze berücksichtigten in keiner Weise die nicht unwesentlichen Reisekosten, inkl. Bergbahnen. Diese Praxis mit diesen Pauschalansätzen wurde immer wieder in Frage gestellt. Weiter stellen sich immer wieder Fragen zu den Rechten und Pflichten der Tourenleitenden und auch den Tourenteilnehmenden, sowie des Bergclubs als verantwortlicher Verein. Der Vorstand hat ein neues Tourenreglement für den Bergclub St.Gallen ausgearbeitet, wie es andere ähnliche Organisationen bereits seit langem anwenden. In diesem Reglement sollten nun alle Fragen rund ums Tourenwesen inklusive der Spesen der Tourenleitenden verbindlich geregelt sein. Das Tourenwesen ist ja die Haupttätigkeit des Vereins.
|
AktuellNeuigkeiten vom Verein und Vorstand Archiv
September 2024
|