Liebe Mitglieder und Gäste
Für die Durchführung von Bergclubveranstaltungen ab Januar 2021 sind die dann geltenden Bestimmungen des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) und ggf. der Kantone massgebend. Die zwingenden Vorschriften der Behörden zur Coronaprävention sind einzuhalten (u.a. Maskenpflicht im OeV) und deren Empfehlungen (u.a. öfteres Händewaschen) zu beachten. Weil die Weisungen der massgebenden Behörden von Bund und Kantonen oder im Ausland unterschiedlich sein können, müssen sich Leitende und Teilnehmende einer Veranstaltung bei Grenzüberschreitungen über die regionale Gültigkeit von Verordnungen informieren. Die Leitenden von Veranstaltungen bestimmen in eigener Verantwortung im Rahmen der behördlichen Beschränkungen, ob ein Anlass stattfindet (z.B. unter Einhaltung einer limitierten Teilnehmerzahl) oder abgesagt wird. Markus Clerici-Züger, Präsident Kommentare sind geschlossen.
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September 2024
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